Der Gebäudebereich ist für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen verantwortlich. Eine energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen können hier zur Einsparung von Kosten und zum Klimaschutz beitragen. Wir stellen die verschiedenen Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Gebäudebereich in den Kantonen Basel-Stadt, Baselland und Solothurn vor.
Das kantonale Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Gebäudebereich ist eine Möglichkeit, um finanzielle Unterstützung bei energetischen Sanierungsmassnahmen und beim Einsatz erneuerbarer Energie zu erhalten. Das Programm hat das Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Gefördert werden beispielsweise Dämmmassnahmen wie Wärmedämmung, der Einbau von energieeffizienten Fenstern, der Einsatz erneuerbarer Energien und die Optimierung der Heizungstechnik. Interessierte können sich an die zuständige Stelle im jeweiligen Kanton wenden, um mehr über das Förderprogramm zu erfahren.
Förderbereiche:
Die Förderbereiche können je nach Kanton unterschiedlich sein. Für die Kantone in unserer Nähe haben wir Ihnen die jeweiligen Förderprogramme herausgesucht:
Baselland, Baselbieter Energiepaket
https://www.energiepaket-bl.ch/
Fördergeldrechner Baselland:
https://www.energiepaket-bl.ch/#foerderbereiche
Basel-Stadt, Amt für Umwelt und Energie
https://www.aue.bs.ch/energie/foerderbeitraege.html
Förderbeiträge Basel-Stadt: https://www.aue.bs.ch/dam/jcr:d73ed183-da70-4e04-9c86-c0463888ed98/Foerderbeitraege_Energiesparmassnahmen_Kanton_Basel_Stadt_2023-PDF-UA.pdf
Solothurn, Kanton Solothurn Energiefachstelle
Förderbeiträge Solothurn:
https://energie.so.ch/foerderung/foerdermassnahmen/
Gerne stehen wir Ihnen bei der Antragsstellung zur Seite und informieren Sie ausführlich über die verschiedenen Energiemassnahmen, die für Ihr Gebäude infrage kommen.
Um Fördermittel zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise die Einhaltung von Mindeststandards bei der Durchführung von Sanierungsmassnahmen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, einen Fachmann zurate zu ziehen. Interessierte sollten sich vorab über die Voraussetzungen informieren und gegebenenfalls eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in der Regel über das zuständige Amt im jeweiligen Kanton, wo Sie die notwendigen Unterlagen einreichen, wie beispielsweise ein Energieausweis oder ein Sanierungskonzept. Mehr dazu erfahren Sie über die oben angegebenen Links.
Weitere Bedingungen des Förderprogramms finden Sie auf der Webseite des «Baselbieter Energiepakets»: https://www.energiepaket-bl.ch/
Fördermassnahmen: https://energie.so.ch/foerderung/foerdermassnahmen/
Basel-Stadt bietet ein Online-Gesuchsportal für den Antrag Ihrer Förderbeiträge. Erstellen Sie sich hierfür ein Konto und füllen Sie das Dokument aus: https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch/bs
Weitere Informationen über die Förderbedingungen finden Sie hier:
Je nach gewünschter Fördermöglichkeit, gibt es verschiedene Bedingungen, die Sie erfüllen müssen. Die genauen Informationen finden Sie unter den einzelnen Themen in der PDF «Allgemeine Bedingungen»
Das Ziel der kantonalen Förderprogramme ist die Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.
Gefördert werden beispielsweise Dämmmassnahmen, der Einbau von energieeffizienten Fenstern, der Einsatz erneuerbarer Energien und die Optimierung der Heizungstechnik.
Die Förderbeträge variieren je nach Massnahme und Kanton. In der Regel können Zuschüsse bis zu mehreren tausend Franken gewährt werden.
Um Fördermittel zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise die Einhaltung von Mindeststandards bei der Durchführung von Sanierungsmassnahmen.
Interessierte können sich bei den zuständigen Ämtern im jeweiligen Kanton oder auf den Websites der Förderprogramme informieren.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in der Regel über das zuständige Amt im jeweiligen Kanton. Dafür müssen alle notwendigen Unterlagen, wie beispielsweise ein Energieausweis oder ein Sanierungskonzept, eingereicht werden.
Die Kosten für energetische Sanierungen können je nach Umfang und Art der Massnahmen stark variieren. In der Regel sind jedoch Einsparungen bei den Energiekosten zu erwarten, die langfristig die Investitionskosten aufwiegen können.
Ja, auch private Eigentümer können von den Förderprogrammen profitieren, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. In manchen Kantonen gibt es sogar spezielle Förderprogramme für Privatpersonen.
Eine Energieberatung kann helfen, den individuellen Sanierungsbedarf zu ermitteln und eine optimale Umsetzung der Massnahmen zu planen. In manchen Fällen kann eine Energieberatung sogar Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln sein.
Das Einsparpotenzial durch energetische Sanierungen kann je nach Gebäude und Art der Massnahmen sehr unterschiedlich sein. In der Regel sind jedoch Einsparungen von 20 % bis 50 % bei den Energiekosten zu erwarten.