Förderprogramme für Energieeffizienz in den Kantonen der Schweiz

Geld sparen und das Klima schützen: Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energie

Der Gebäudebereich ist für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen verantwortlich. Eine energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen können hier zur Einsparung von Kosten und zum Klimaschutz beitragen. Wir stellen die verschiedenen Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Gebäudebereich in den Kantonen Basel-Stadt, Baselland und Solothurn vor.

Fördermöglichkeiten für Neu- und Altbauten

Das kantonale Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Gebäudebereich ist eine Möglichkeit, um finanzielle Unterstützung bei energetischen Sanierungsmassnahmen und beim Einsatz erneuerbarer Energie zu erhalten. Das Programm hat das Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Gefördert werden beispielsweise Dämmmassnahmen wie Wärmedämmung, der Einbau von energieeffizienten Fenstern, der Einsatz erneuerbarer Energien und die Optimierung der Heizungstechnik. Interessierte können sich an die zuständige Stelle im jeweiligen Kanton wenden, um mehr über das Förderprogramm zu erfahren.

Förderbereiche: 

  • Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK Plus) 
  • Impulsberatung erneuerbar heizen
  • Wärmedämmung Gebäudehülle
  • Bonus Gebäudehülleneffizienz (90 % der Fassaden- und Dachfläche sanieren)
  • Gesamtsanierung mit Minergie- oder Minergie-P-Zertifikat
  • Thermische Solaranlage
  • Wärmepumpe
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Holzfeuerung
  • Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung
  • Neubau Minergie-P oder Minergie-A mit Primäranforderung Minergie-P
  • Neubau/Erweiterung grosse Wärmeerzeugungsanlage mit Wärmenetz

Die Förderbereiche können je nach Kanton unterschiedlich sein. Für die Kantone in unserer Nähe haben wir Ihnen die jeweiligen Förderprogramme herausgesucht:

Baselland, Baselbieter Energiepaket
https://www.energiepaket-bl.ch/

Fördergeldrechner Baselland:
https://www.energiepaket-bl.ch/#foerderbereiche

 

Basel-Stadt, Amt für Umwelt und Energie

https://www.aue.bs.ch/energie/foerderbeitraege.html

Förderbeiträge Basel-Stadt: https://www.aue.bs.ch/dam/jcr:d73ed183-da70-4e04-9c86-c0463888ed98/Foerderbeitraege_Energiesparmassnahmen_Kanton_Basel_Stadt_2023-PDF-UA.pdf

 

Solothurn, Kanton Solothurn Energiefachstelle

https://energie.so.ch/

Förderbeiträge Solothurn:
https://energie.so.ch/foerderung/foerdermassnahmen/


Gerne stehen wir Ihnen bei der Antragsstellung zur Seite und informieren Sie ausführlich über die verschiedenen Energiemassnahmen, die für Ihr Gebäude infrage kommen.

 

Voraussetzungen und Beantragung der Fördermittel

Um Fördermittel zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise die Einhaltung von Mindeststandards bei der Durchführung von Sanierungsmassnahmen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, einen Fachmann zurate zu ziehen. Interessierte sollten sich vorab über die Voraussetzungen informieren und gegebenenfalls eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in der Regel über das zuständige Amt im jeweiligen Kanton, wo Sie die notwendigen Unterlagen einreichen, wie beispielsweise ein Energieausweis oder ein Sanierungskonzept. Mehr dazu erfahren Sie über die oben angegebenen Links.

 

Voraussetzungen des Förderprogramms Basel Land «Baselbieter Energiepaket»:

  1. Fokus auf beheizte Gebäude: Das Förderprogramm konzentriert sich auf beheizte Gebäude und die Versorgung mit Brauchwarmwasser. Projekte zur Prozessenergie sind nicht förderfähig.
  2. Eigentumsverhältnisse: Das Antragsformular kann vom Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person unterzeichnet werden. Fördermittel werden dem Eigentümer oder der bevollmächtigten Person ausgezahlt. Bei Bevollmächtigung ist eine schriftliche Vollmacht beizufügen.
  3. Fristen: Zusagen sind 36 Monate ab Datum der Zusage gültig. Vor Ablauf dieser Frist müssen Projekte umgesetzt und Abschlussformular mit allen Unterlagen eingereicht werden. Andernfalls verfällt die Zusage.
  4. Förderobergrenze: Maximale Fördersumme beträgt 50 % der massnahmenbedingten Gesamtinvestitionen. Projekte über 100’000 Franken werden einzeln beurteilt.
  5. Eigenleistungen: Arbeiten können grundsätzlich in Eigenleistung ausgeführt werden. In diesem Fall sind keine Angebote erforderlich. Arbeiten müssen fotografisch dokumentiert und Materialbelege eingereicht werden. Eigenleistung kann nicht als Investition geltend gemacht werden. Es werden maximal 100 % der Materialkosten bezahlt.

Weitere Bedingungen des Förderprogramms finden Sie auf der Webseite des «Baselbieter Energiepakets»: https://www.energiepaket-bl.ch/ 

Fördermassnahmen: https://energie.so.ch/foerderung/foerdermassnahmen/

 

Voraussetzungen des Förderprogramms Basel-Stadt «Amt für Umwelt und Energie»:

  • Vor Baubeginn einreichen: Damit ein Antrag auf Förderbeiträge berücksichtigt werden kann, muss dieser zwingend vor Baubeginn oder vor der geplanten Installation eingereicht werden.
  • Untere Limite: 1000 Franken: Wird bei einem Förderbeitragsgesuch die Limite von 1000 Franken Förderbeitrag nicht erreicht, wird kein Förderbeitrag ausgerichtet. Davon ausgenommen sind allfällige Aktionen sowie Beiträge für Massnahmen unter 1000 Franken, die in einem GEAK-Plus-Beratungsbericht empfohlen werden.
  • Obere Limite: 40 % Ihrer Investition: Die oberen Limite für Förderbeiträge beträgt maximal 40 % Ihrer gesamten Investitionskosten für Energieeffizienzmassnahmen. Dies gilt auch bei Beiträgen, die pro Einheit ausgerichtet werden (z. B. für eine Wärmepumpe).

Basel-Stadt bietet ein Online-Gesuchsportal für den Antrag Ihrer Förderbeiträge. Erstellen Sie sich hierfür ein Konto und füllen Sie das Dokument aus: https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch/bs

 

Weitere Informationen über die Förderbedingungen finden Sie hier:

 

Voraussetzungen des Förderprogramms Solothurn «Kanton Solothurn Energiefachstelle:

  1. Vollmacht: Wenn die Eigentümerschaft einen Bevollmächtigten wählt, muss bei der Gesuchseingabe oder beim Abschluss eine rechtsgültige Vollmacht (gegenseitig unterzeichnet) eingereicht werden.
  2. Ausgeschlossene Massnahmen: Es werden keine Beiträge geleistet für Massnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, für den Bau und den Betrieb für Luxusgüter (z.B. Schwimmbäder) und für wirtschaftliche Projekte.
  3. Abweichungen von der Projekteingabe: Bei Abweichungen von der Projekteingabe, die der Beitragszusicherung zugrunde liegen, wird der Beitrag angepasst. Eine Kürzung des Beitrages wird im Umfang der effektiven Projektrealisierung vorgenommen. Eine Erhöhung des Beitrages wird hingegen nur bis höchstens 10 % gewährt.
  4. Doppelförderungen / Doppelzählungen: Diese sind grundsätzlich ausgeschlossen. Es werden u. a. keine Massnahmen finanziell unterstützt, die auch schon bereits vor dem 1. Januar 2017 beim Gebäudeprogramm Teil A (nationaler Teil) / Teil B (kantonaler Teil) eingereicht wurden. 

Je nach gewünschter Fördermöglichkeit, gibt es verschiedene Bedingungen, die Sie erfüllen müssen. Die genauen Informationen finden Sie unter den einzelnen Themen in der PDF «Allgemeine Bedingungen» 

Das Ziel der kantonalen Förderprogramme ist die Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.

Gefördert werden beispielsweise Dämmmassnahmen, der Einbau von energieeffizienten Fenstern, der Einsatz erneuerbarer Energien und die Optimierung der Heizungstechnik.

Die Förderbeträge variieren je nach Massnahme und Kanton. In der Regel können Zuschüsse bis zu mehreren tausend Franken gewährt werden.

Um Fördermittel zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise die Einhaltung von Mindeststandards bei der Durchführung von Sanierungsmassnahmen.

Interessierte können sich bei den zuständigen Ämtern im jeweiligen Kanton oder auf den Websites der Förderprogramme informieren.

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in der Regel über das zuständige Amt im jeweiligen Kanton. Dafür müssen alle notwendigen Unterlagen, wie beispielsweise ein Energieausweis oder ein Sanierungskonzept, eingereicht werden.

Die Kosten für energetische Sanierungen können je nach Umfang und Art der Massnahmen stark variieren. In der Regel sind jedoch Einsparungen bei den Energiekosten zu erwarten, die langfristig die Investitionskosten aufwiegen können.

Ja, auch private Eigentümer können von den Förderprogrammen profitieren, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. In manchen Kantonen gibt es sogar spezielle Förderprogramme für Privatpersonen.

Eine Energieberatung kann helfen, den individuellen Sanierungsbedarf zu ermitteln und eine optimale Umsetzung der Massnahmen zu planen. In manchen Fällen kann eine Energieberatung sogar Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln sein.

Das Einsparpotenzial durch energetische Sanierungen kann je nach Gebäude und Art der Massnahmen sehr unterschiedlich sein. In der Regel sind jedoch Einsparungen von 20 % bis 50 % bei den Energiekosten zu erwarten.

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